Wort davor: Kampfwunde

kampfwürdig, kampfeswürdig
sprachliche Erläuterung: nd. kampwerdich, kampordich, campördigh; oder evtl. die hier vereinigten Belege teilw. zu kampfartig gehörig? von einem Delikt gesagt, das nach der Schwere der Erhebung die Kampfklage zuläßt.
vgl. Kampf (A I 1 a alpha), kampfartig, kampfbar, kampfbärend, kampfbarlich, kampfbarwürdig, kämpflich (I 3).
Sachhinweis: Lexer III Nachtr. 265; DWB. V 157; Schiller-Lübben II 424f.; GrRA.4 II 185 Anm.; Schröder-Künßberg7 837, 852.

kampfwürdig (I)
Erklärung: von Vermögensdelikten.
vgl. Kampf (A I 1 a alpha).

kampfwürdig (II)
Erklärung: von Wunden.
vgl. Kampf (A I 1 a alpha).

kampfwürdig (II 1)
Erklärung: Begriff.
kampfwürdig (II 2)
Erklärung: spezielle Untersuchung beziehungsweise Feststellung des Gefährlichkeits(grades).
kampfwürdig (II 3)
Erklärung: Ladung vor Gericht; Erhebung der Klage; Zeugen.
kampfwürdig (II 4)
Erklärung: nicht kampfwürdige Wunde.
kampfwürdig (II 5)
Erklärung: Strafbestimmungen und Folgen.

Wort danach: Kampfzeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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