Wort davor: Kampfstück

Kampftag

Kampftag (I)
Erklärung: Zeitpunkt des Beginns der Wehrfähigkeit.

Kampftag (II)
Erklärung: Tag des Austrags eines gerichtlichen Zweikampfes.
vgl. Kampfzeit.

Wort danach: Kampfteiding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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