Wort davor: Kampfstück
Kampftag
Kampftag (I)
Erklärung:
Zeitpunkt des Beginns der Wehrfähigkeit.
- Belegtext:
dat varen solden alle de binnen campdagen waren bi al irme rechte
Datierung: 13. Jh.
Fundstelle: SächsWChr. 254
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
Kampftag (II)
Erklärung:
Tag des Austrags eines gerichtlichen Zweikampfes.
vgl.
Kampfzeit.
- Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LR. Art. 104
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- Belegtext:
solle nach solchen sechs wochen u. dreien ein nemlicher kampftage gesetzt werden
Datierung: um 1447
Fundstelle: WürzbZ. I 2 S. 1281
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- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: TalhoffersFechtbuch 34
- Belegtext:
wie man zu kampfftag geit ... vnd spricht ein mann den anderen kaempfflichen an / vnd ist jm darumb nicht gebotten / vnd ist er doch da ze gegen / man sol jhm tag geben nach syner
geburt / daß er sich dazuo bereit / wann er dann bedarff. den semperfryen gyt man tag vber sechs wochen. dem mittelfryen vier wochen / den dienstmannen vnd allen leuten vber zwo wochen / yetlichem noch siner geburt
Datierung: 1609
Region/Autor/Textsorte:
Schwsp.
Fundstelle: Goldast I 70
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
kampftag / im alten kaeyserl. l. r. p. 40 stehet man sol warten biß zu mittage / komt er dan nicht / so sol der klaeger aufstehen / und sich zu kampf bieten
Datierung: 1663
Fundstelle: Schottel 529
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- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 2247
Wort danach: Kampfteiding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten