Wort davor: Kampfstall

Kampfstatt

Kampfstatt (I)
Erklärung: Platz für (gerichtlichen) Zweikampf.

Kampfstatt (II)
Erklärung: Ort, in dem Kampfgerichte und Turniere gehalten werden dürfen.

Wort danach: Kampfstechen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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