Wort davor: Kampfstall
Kampfstatt
Kampfstatt (I)
Erklärung:
Platz für (gerichtlichen) Zweikampf.
- Belegtext:
ir swester, ir widerstriten / vundens an der kampfstat
Datierung: nach 1200
Fundstelle: Hartm.,Iw. V. 6883
- Belegtext:
sus was den kempfen beiden ein kampstat bescheiden
Datierung: 1205/10
Fundstelle: GottfrStraßb.(Ranke) V. 6722
Kampfstatt (II)
Erklärung:
Ort, in dem Kampfgerichte und Turniere gehalten werden dürfen.
- Belegtext:
Hall, ein kempffstatt des reichsz
Datierung: um 1540
Fundstelle: WürtGQ. I 94
[weitere Angaben: oder Kampfstadt? vgl. Kampfplatz (II)]
Wort danach: Kampfstechen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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