Wort davor: Kampfscheider

Kampfschild

Kampfschild (I)
Erklärung: zum Schutz bei gerichtlichem Zweikampf; ohne Eisenbeschlag, damit er nicht als Waffe benutzt werden konnte.

Kampfschild (II)
Erklärung: als Ausrüstungsgegenstand der städtischen Truppen (Wache).

Wort danach: Kampfschildamt

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