Wort davor: Kampfschild

Kampfschildamt
Erklärung: "in Oesterreich bestand bereits im 14. Jh. ein eigenes Kampfrichteramt, das in den ältesten Zeiten Kampfrecht- oder kampfschildamt hieß und eigentlich das Richteramt bildete, welches die Besitzer desselben bei den ritterlichen Zweikämpfen im Namen des Landesfürsten ausübten" H. Meynert, Geschichte des Kriegswesens ... in Europa I (1869).

Wort danach: Kampfschilder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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