Wort davor: Kampfschild
Kampfschildamt
Erklärung:
"in Oesterreich bestand bereits im 14. Jh. ein eigenes Kampfrichteramt, das in den ältesten Zeiten Kampfrecht- oder kampfschildamt hieß und eigentlich das Richteramt
bildete, welches die Besitzer desselben bei den ritterlichen Zweikämpfen im Namen des Landesfürsten ausübten" H. Meynert, Geschichte des Kriegswesens ... in Europa I (1869).
- Belegtext:
daz er vnd sein erben das ... kamphschiltambt mit allen seinen zugehörungen nufürbazzer von vns vnd vnsern erbenin lehensweis besitzen, inhaben, niessen ... sullen ... als desselben
kamphschiltambts, lehens, vnd lands recht ist
Datierung: 1432
H. Meynert, Geschichte des Kriegswesens ... in Europa I (1869) 256
- Belegtext:
hertzog Albrechts zu Oesterreich lehn-brief vor H.R., ueber das kampff-schild-amt in Oesterreich ... de an. 1395
Datierung: 1727
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 358
Faksimile
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- Belegtext:
kampf-schild-amt ... hoc officium comes de Wurmbrand c. l. indicauit his verbis: "cogitet autem Beneuolus lector, quae ratio illius muneris antiquis temporibus fuerit, quod das kampf-schild-ampt vocabatur ..."
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1065
Wort danach: Kampfschilder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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