Wort davor: Kampfsache

Kampfschatz
Erklärung: vor dem gerichtlichen Zweikampf zu erbringende Sicherheitsleistung (vom Kläger beim Richter oder von den Parteien wechselseitig zu hinterlegen) unter Gelobung, den Kampf in der vereinbarten Zeit und Weise durchzuführen.
vgl. Kampfwette.

Wort danach: Kampfscheider

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