Wort davor: Kampfraum
Kampfrecht, Kampfesrecht
vgl.
kampfrechten,
Kampfrechtsordnung,
Kampfrichter.
Sachhinweis:
DWB. V 155; Stallaert II 35f.; Lexer I 1508; MnlWB. III 1160; 1735 Zedler IX 335ff.; 1757 Estor,RGel. I 565; J.Würdinger, Kampfrecht in Bayern/OberbayrArch. 36 (1877) 173-200; v. Etzel, Kampfrecht u. Frankenrecht/ArchUFrk. 68 (1929) 503-510; Franken/SchrrBayrLG. 54 (1956) 155-162; TalhoffersFechtbuch; Nottarp,GottUrtStud. 306.
Kampfrecht (I)
Erklärung:
Inbegriff aller Rechtsregeln für den gerichtlichen Zweikampf, das Verfahren und das Kampfgericht (III); nicht
immer scharf zu trennen von der Bedeutung: Recht des Verletzten, Kampfklage erheben und Streitentscheidung durch Zweikampf herbeiführen zu können, und von Kampfrecht
(III).
- Belegtext:
nu hêrre, sprach er [truchseß] hie bin ich / und vordere mîn kampfreht
Datierung: um 1210
Fundstelle: GottfrStraßb.(Ranke) V. 11035
- Belegtext:
si aliquis suum adversarium in iudicio conveniat de incendio nocturno per eum modum, quo moveat ei questionem duellionis quod vulgo dicitur kamprecht
Datierung: 1290
Fundstelle: MGConst. III 426
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
es sind alle chamkrecht [so!] abgenommen, alsen verr der purchvrid geraichet zwischen reichen und armen
Datierung: 1346
Fundstelle: Carinthia 1858 S. 183
- Belegtext:
dat upperste recht es camp recht ende dat bedinghet metten mannen ende wyst de justicie
Datierung: um 1350
Fundstelle: CoutBourgBruges III 231
- Belegtext:
pugna duellio nis quod vulgo dicitur kamprecht
Datierung: 1290
Fundstelle: KlKaiserr. 108
- Belegtext:
ich heische den N. ... unter mynen schilt und unter mynen hut mit mynen kolben nach kamphsrecht, nach franken recht, nach landrecht, umb den raup
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: MittFrankf. 5 (1874/79) 297
- Belegtext:
alle die rechte die sie von gerichts wegen haben sollten / nach kampfs rechte und franken rechte / daz wart im erteilt
Datierung: um 1400
Fundstelle: ArchUFrk. 68 (1929) 505
- Datierung: 1410?/1613
Region/Autor/Textsorte:
Ordnung des Kampfgerichts zu Nürnberg
Fundstelle: Goldast II 85
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
kampfrecht erfordert / daß dem ausforderer der kampfplatz zugeben und zuversicheren / dagegen der geforderte die wehren zulegen / und wahl derselben zuhaben gebuehret
Datierung: 1663
Fundstelle: Schottel 502
Faksimile
- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Belegtext:
findt man ... solches langobardischen kampff-rechts noch einige spuhr in den alten lehn-rechten
Datierung: 1689
Fundstelle: Valvasor,Krain II 174
Faksimile
- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Belegtext:
ein jeder besinne sich: ob, nach, bey lebensstrafe, verbotenem kampf-recht, jemand ... noch anzumuthen, seine sachen mit dem degen auszumachen?
Datierung: 1731
Fundstelle: Ludewig,Anzeigen I 247
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
eine kundige sache ist, dass in dem alten und mittleren Deutschland fast aller gerichtliche beweis, auf dem kampf- und kolbenrechte gesetzet worden [ist] ... [und] dass man die art dieses fürchterlichen beweises an gewisse und besondere gesetze gebunden [hat]
Datierung: 1754
Fundstelle: TalhoffersFechtbuch 17
- Belegtext:
das ehemalige kampfrecht, oder iudicium duellicum
Datierung: 1771
J.P. Lang, Materialien zur Oetting. Geschichte I (1771) 161
- Belegtext:
das kampfrecht, welches von uralten zeiten in Deutschland ueblich
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 34 S. 3
- Belegtext:
suchten es die bischöfe auf der ... nach Valence ... 855 berufenen kirchen-versammlung dahin zu bringen, dass das kampfrecht möchte abgeschaft werden
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 171
- Belegtext:
zuerst verbot [Papst] Alexander III. das kampfrecht ... 1179. auf dem concilium im Lateran
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 277
- Belegtext:
hauptsächlich nahm man [im vierzehnten und funfzehnten jahrhundert] in civil-streitigkeiten und injurien-sachen seine zuflucht zum kampfrecht
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 294
- Belegtext:
ist das kampfrecht ... nach und nach in abnahme und außer gebrauch gekommen
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 316
Kampfrecht (II)
Erklärung:
wie Kampfgericht (III).
- Belegtext:
dies ist das kampfrechte, als man es vor zyten gehalden zu Geilnhusen. und nach derselben stede gnade und frieheid [verliehen durch Karl IV.] ... soll man das gericht halden of dem schuffwasen
Datierung: Mitte 14. Jh.
Fundstelle: MittFrankf. 5 (1874/79) 297
- Datierung: Mitte 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: Schneidt,Thes. II 590
- Belegtext:
wenn mein herr zu kampfrecht sitzt, so soll er sitzen an den hoff Osternach ... und den rucken an die mauer kehren obwendig der pforden ... vnnd soll sitzen als ein hertzog zu Franckhen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GrW. III 601
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
in sachen ehr vnd leumuth oder geruecht belangent, darumb das kampffrecht gesucht vnd gebetten worden, hat ein bischoff als ein hertzog zu Frankken ... aigner persohn sitzen vnd
vrtheilen muessen, vnd nachdem das kampffrecht seithero bischoff Johansen von Grumbachs ... 1466. gestorben, nit mehr gehalten worden, hat kein bischoff mehr persoenlich am landtgericht gesessen
Datierung: 1536
Fundstelle: Senckenb.,KaisG. Anh. 42
- Belegtext:
die bischoue zu Wirtzburg als hertzogen in Franken ... den blutban leihen, vnd im kampffrecht sitzen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: FrkZentb. 159
Kampfrecht (III)
Erklärung:
spezielle Regeln für die Einleitung und Durchführung eines gerichtl. Zweikampfs, zT. obrigkeitl. verordnet, zT. privat aufgezeichnet.
- Belegtext:
der kempfe küne als di risen kam uf dez kampfes wisen. der kreiz waz wit geringet, kampfes reht gedinget
Datierung: um 1300
Fundstelle: HeinrNeustadtZukunft V. 2206
- Belegtext:
C.B. sprach an kempflich C.v.T. mit urteiln und mit worten, alz er ze rehte solte, dem wart tag geben uf der Schotten anger über vierzehen tage noch kampfesrecht und noch franckenrecht
Datierung: 1325
Fundstelle: SchrrBayrLG. 54 S. 159
- Belegtext:
ich heische den N. ... unter mynen schilt und unter mynen hut mit mynen kolben nach kamphsrecht
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: MittFrankf. 5 (1874/79) 298
- Belegtext:
man sol in paiden [Zweikämpfern] griezwærtel geben nâch champhes recht
Datierung: 14. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: Ruprecht(Claußen) 138
- Belegtext:
das sich iglicher schicken u. bereiten soll nach kampfsrecht u. Frankenrecht
Datierung: um 1447
Fundstelle: WürzbZ. I 2 S. 1281
Faksimile
- Belegtext:
soll er ... bitten also: gnediger herr, N. ist alda, und will den N. kampflichen heischen, vnd bitt euer gnaden, das jr jhn wollet lassen herbringen und geleiten nach kampfrecht und franckenrecht
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GrW. III 601
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
handschrift eines alten, mit figuren ausgezierten kampfrechts von Talhoffer
Datierung: 1754
Fundstelle: Dreyer,Samml. I 149
- Belegtext:
nicht wider die gewohnheiten des kampfrechts [gewesen] ..., einen freund, oder einen andern, der sich dazu anbot, für sich kämpfen zu lassen, doch ... mit einwilligung des ausforderers
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 206
Kampfrecht (IV)
Erklärung:
Turniergericht (judicium duellorum equestrium).
- Belegtext:
an. 1374. Albertus Austriae dux Conrado de Weytra das kampf-recht in feudum dedit: thun kund offenlich ... dass vnser getreuer H., obrister kampfmeister, dem ehrbarn vnsern getreuen
Conrad dem Weytracher, das kampf-recht in Oesterreich das von vns zu lehen ist, mit vnserer hand, gunst vnd gutem willen gemacht vnd gefüget hat. also ist, da er ohne leibs erben abgehet, dass den dasselbe
kampf-recht mit allen ehren vnd würden erben vnd gefallen soll, auf dem ehegen
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1064
- Belegtext:
olim duellorum siue certaminum equestrium judices in Austria reperiebantur quibus cura horum negotiorum occurrentibus casibus, commissa erat, et de illis ius dicebant. istud officium das kampf-recht dicebatur
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1064
Kampfrecht (V)
Erklärung:
Recht und Amt, Duelle anzuordnen und zu überwachen.
Wort danach: kampfrechten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten