Wort davor: Kampfpreis
Kampfprozeß
Erklärung:
Rechtsstreit, der durch gerichtlichen Zweikampf entschieden wird.
- Belegtext:
er [Kläger] solie denselben [Beklagten] oben bei dem halse am kleide ziehen. war der kampfprocess auf diese art den rechten gemäs,
von dem kläger eröffnet worden, musste er nachdem er den beklagten wieder losgelassen hatte, ... seine klage nochmals auf die oben bestimmte art bei diesem und dem richter anbringen
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 230
- Belegtext:
beim kampfprocess ... dem beklagten freigestellt, wenn der kläger ihm nicht ebenbürtig war, auf sein recht den kampf auszuschlagen, verzicht zu thun
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 239
Wort danach: Kampfrahe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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