Wort davor: kämpflich
Kampfmeister
Erklärung:
einer der, mit dem Kampfrecht belehnt, als Kampfrichter
über das Zweikampfwesen wacht; Fechtmeister, Kampfrichter; Kämpfer, Berufsfechter.
vgl.
Kampfgehilfe,
Kampfrichter (I).
Sachhinweis:
J. Würdinger, Kampfrecht in Bayern/OberbayrArch. 36 (1877) 181.
- Belegtext:
an. 1374 Albertus Austriae dux C. de W. das kampf-recht in feudum dedit: thun kund offentlich ... dass vnser getreuer H., obrister kampfmeister, dem ehrbarn vnsern getreuen C.
dem W., das kampf-recht in Oesterreich das von vns zu lehen ist, mit vnserer hand, gunst ... gemacht vnd gefüget hat
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1064
Kampfmeister (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Fechtmeister, Kampfrichter.
- Datierung: 1787
Fundstelle: DWB. V 154
Kampfmeister (Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Kämpfer, Berufsfechter.
Wort danach: Kampfordal
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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