Wort davor: kämpflich

Kampfmeister
Erklärung: einer der, mit dem Kampfrecht belehnt, als Kampfrichter über das Zweikampfwesen wacht; Fechtmeister, Kampfrichter; Kämpfer, Berufsfechter.
vgl. Kampfgehilfe, Kampfrichter (I).
Sachhinweis: J. Würdinger, Kampfrecht in Bayern/OberbayrArch. 36 (1877) 181.

Kampfmeister (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Fechtmeister, Kampfrichter.
Kampfmeister (Spiegelstrich 2)
Erklärung: Kämpfer, Berufsfechter.

Wort danach: Kampfordal

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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