Wort davor: Kampfgeschirr

Kampfgeselle

Kampfgeselle (I)
Erklärung: (ebenbürtiger) Gegner im Zweikampf; wie Kampfgenosse (I 2).

Kampfgeselle (II)
Erklärung: Drache als Gegner.
Kampfgeselle (III)
Erklärung: Gefährte, Helfer im Kampf; wie Kampfgenosse (II 1).

Wort danach: Kampfgesetz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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