Wort davor: kampfgerecht

Kampfgericht

Kampfgericht (I)
Erklärung: allgemein.

Kampfgericht (II)
Erklärung: gerichtlicher Zweikampf beziehungsweise dessen Ausgang als das eigentliche "Gericht" (im wörtlichen Sinne).
Kampfgericht (III)
Erklärung: besonderes Gericht, das von einzelnen Fürsten, Städten oder Landgerichten für ihren Gerichtsbezirk nach dem Absterben des gerichtlichen Zweikampfes aufgrund kaiserlicher Privilegienverleihung für bestimmte Injuriensachen oder Zivilstreitigkeiten (unter Aufsicht der Obrigkeit) eingerichtet wurde und vor dem der Streit durch Zweikampf der Parteien erledigt beziehungsweise entschieden wird.
vgl. Kampfort, Kampfrecht (II).
Kampfgericht (IV)
Erklärung: außergerichtlich (Duell).

Wort danach: Kampfgerichtsordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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