Wort davor: Kampferwunde

kampffällig

kampffällig (I)
Erklärung: im gerichtlichen Zweikampf unterlegen.

kampffällig (II)
Erklärung: "sich schuldig bekennend bei geringen Vergehen" RhWB. IV 1 25 (urkundlich?).

Wort danach: Kampffechten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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