Wort davor: Kämpf(en)lohn
Kämpfer
Kämpfer (I)
Erklärung:
im gerichtl. Zweikampf, auch als (rechtlose) Lohnkämpfer.
Kämpfer (I 1)
vgl.
1Kämpfe (I).
Wortbildungshinweis: zu
Kampf (A I),
Kampf (B).
- Belegtext:
dabey da die dingstat, unden kemphern an ir recht gat, da die süllen fechten mit kempflichen rechten
Datierung: 12. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Von dem Reichtumb Priester Johanns
Fundstelle: ZDPhil. 27 (1895) 244
- Belegtext:
solen scholtisse ind vaygt ... den kamp ind den warf hueden ind beschirmen, aslange bis der kemper eynich verwunnen wirt
Datierung: 1386
Fundstelle: Lacomblet,UB. III 800
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- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- Belegtext:
kemphere sien rechtloz; wenne sie sien zu halden alzo dy mordere ... wenne sie toten lute mit bosem vorsaze
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 334
- Belegtext:
ab eyn phaffe eynen anspreiche [um Diebstahl, Raub usw.] ... unde der antwerter bote sich zu kampffe nach des landes gewonheit; der phaffe gewonne eynen
vorvechter, ader eynen kempffer ... mit sinem gelde, und gewynt der kemphe, und totit ghenen, so ist der kemphe eyn mordir, unde nicht der phaffe
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 338 Anm.
- Belegtext:
eine infamiam minorem zogen sich bey den alten Deutschen a) die so genannten kaempfer zu, und besonders diejenigen, so sich von andern fuer geld erkaufen liessen, um fuer sie zu kaempfen
Datierung: 1767
Fundstelle: HambGSamml. IV 193
- Belegtext:
man ... ausdrücklich verlangte, die kämpfer sollten einander ebenbürtig sein
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 206
- Belegtext:
mehrere umstände konnten die hauptpersonen vom zweikampf befreien ... es war ihnen erlaubt, einen freiwilligen kämpfer, oder auch einen, den sie mit geld gemiethet hatten, an ihre stelle zu schicken. man nennte diese kämpfer
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 245
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Gerhard,Kampfgerichte Kap. I V Anm. k
Kämpfer (I 2)
Erklärung:
vor dem Kampfgericht (III).
- Belegtext:
im [Kämpfer] ... alle artickel erteilt worden, die andern kempffern vor her erteilt seinde
Datierung: 1397
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: SchrrBayrLG. 54 S. 162
- Belegtext:
so nymmet des klagers kempher den kläger bei der hand
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: MittFrankf. 5 (1874/79) 299
- Belegtext:
auf den ersten gesatzten rechtstag / darauff das kempfflich fuerbott zu der ersten klag stimet / soll der kempffer wider fuer gericht kommen / in der hernach geschriben formb
Datierung: 1410?/1613
Region/Autor/Textsorte:
Ordnung des Kampfgerichts zu Nürnberg
Fundstelle: Goldast II 85
[weitere Angaben: uö.]
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
hie staant wie man sich halten soll wenn die kempfer in den ring kommen sind
Datierung: 1459
Fundstelle: TalhoffersFechtbuch 23
[weitere Angaben: uö.]
- Belegtext:
so ... beede kemppfer uff irem furnemmen beharren ... so mag inen beiden ein tag zu Hall von einem erbarn rath zu erscheinen, ir anspruch guettlich zu verhören, ernent werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: WürtGQ. I 95
- Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: TalhoffersFechtbuch 36
Kämpfer (II)
Erklärung:
im Zweikampf außerhalb eines Gerichtsverfahrens; wie Kampf ( B; C).
vgl.
1Kämpfe (III 1).
- Belegtext:
als kam die zeit / ritten die beede kämpfer dar / ... in die schranken
Datierung: 1517
Fundstelle: Teuerdank 186
- Belegtext:
er [fuerst von Oesterreich] mag auch durch einen unverleimbden mann kaempfen, und denselben seinen kaempfer mag desselben tags kein fuerst, oder ander personen einiger verleimung anziehen
Datierung: 1530
Fundstelle: Schrötter,ÖStaatsr. I 227
Kämpfer (III)
Erklärung:
übertragen.
Kämpfer (III 1)
Erklärung:
in der Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse; zu Kampf (F I).
- Belegtext:
als unsers herren Jhesus Christus ritter und erwelter kempher
Datierung: um 1375
Fundstelle: LebenHieron. 14
Kämpfer (III 2)
Erklärung:
im Sängerwettstreit.
- Belegtext:
ich Regenpogen wil der annder kempfer wesen
Datierung: um 1500
Region/Autor/Textsorte:
Wiltener Meisterliederhandschrift
Fundstelle: Schaer,Fechter 124
- Belegtext:
ein weisz mann soll gerüstet sein wie ein kempffer, welcher allein gerüstet steht auff dem kampffplatz mit harnisch und schwerd zu dem hatz
Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Hans Sachs
Fundstelle: Schaer,Fechter 126
[weitere Angaben: zur Sache ebd. 134]
Kämpfer (III 3)
Erklärung:
im Kampf mit einem Fabelwesen.
- Belegtext:
wildü mir hie fristen das leben, du must mir ainn kempfer geben, der sey des leibs so gar ain man, das er den wündrer thüt pestan
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Keller,Erzähl. 6
Kämpfer (III 4)
Erklärung:
Mythologie.
- Belegtext:
hat Mercurius zu bereit die jungen kempffer in kampfstücken auff daß jn thet der sieg gelücken hat also die erst fechtschul ghalten
Datierung: 1589
Region/Autor/Textsorte:
Dresden
Fundstelle: Wassmannsdorff,Fechtschulen 49
Kämpfer (IV)
Erklärung:
im Rechtssprichwort.
vgl.
1Kämpfe,
Kämpferin,
Kampffechter.
Wort danach: Kämpferin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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