Wort davor: 2Kämpfe
Kampfeid
Erklärung:
von den Parteien vor dem gerichtlichen Zweikampf geleisteter Eid.
- Belegtext:
wenne di gewer getan ist, so butit yenir man sine unschult, daz ist eyn eit unde eyn kampheit
Datierung: 13./14. Jh.
Fundstelle: NeumarktRb. Kap. 194
- Belegtext:
dieser gesetzliche kampfeid wurde ... auf die reliquien von heiligen geleistet
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 259
Wort danach: kämpfen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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