Wort davor: Kampfbot
Kampfbrief
Erklärung:
Urkunde über Verabredung oder Ausgang eines Zweikampfs.
- Belegtext:
kampff-brieff
Datierung: 1689
Fundstelle: Valvasor,Krain IV 1 S. 51
[weitere Angaben: dort bezogene Urkunde unecht]
Faksimile
- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Belegtext:
zuweilen geschah es, wenn bei einem ... privilegirten kampfgerichte ... ein rechtmässiger gerichtlicher zweikampf war gehalten worden, dass selbst der kaiser dem sieger einen sogenannten kampfbrief
ausstellte, in welchem er das urtheil des kampfes bestätigte
Datierung: 1795
Fundstelle: Majer,GOrdalien 306
Wort danach: Kampfbriefsträger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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