Wort davor: Kampfbot

Kampfbrief
Erklärung: Urkunde über Verabredung oder Ausgang eines Zweikampfs.

Wort danach: Kampfbriefsträger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten