Wort davor: kampfbärend
kampfbarlich
Erklärung:
wie kampfbar.
vgl.
kampfwürdig.
- Belegtext:
woll wreullik vnd ahne noth den andern kambarlick verwundet vnd nicht vorvest werdt
Datierung: 15./16. Jh.
Fundstelle: GardelegenStat. 48
- Belegtext:
wer ... einen bueerger ... in seinem hause kaempfferlich ... verwundet, ... den soll man die hand auf der thuerschwellen abschlagen
Fundstelle: Zeitz 1573 S. 268
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Wort danach: kampfbarwürdig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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