Wort davor: Kampfacht
Kampfächter
Erklärung:
Partei im gerichtlichen Zweikampf, die in die Kampfacht gesprochen wird.
- Belegtext:
welcher also in die kampffacht durch den klaeger geschworn vnnd den landrichter gesprochen wurde ... ob [vnnd wie] der wider darauß kommen moege ... [es folgt das genaue Verfahren, beziehungsweise
die Auflagen] wo aber der kampffachter / solchs / wie obstehet / nicht stat hat zuvolbringen / so mag er seinen leib woll fried kauffen
Datierung: 1410/1613
Region/Autor/Textsorte:
Ordnung des Kampfgerichts zu Nürnberg
Fundstelle: Goldast II 87
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Wort danach: Kampfansprache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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