Wort davor: Kamm(m)acherordnung
Kamm(m)acherware
- Belegtext:
kammacher-waare à 1 thaler 2 [Zoll]
Datierung: 1722
Fundstelle: CCMarch. IV 1 Sp. 413
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
damit ... die Breßlauer kammmacher-waare von der fremden unterschieden werden koenne ... muß ein jeder meister seine verfertigte waare mit den anfangsbuchstaben seines tauf- und
zunamens bezeichnen und solche dem amtshabenden aeltesten zur schau vorlegen, welcher hierauf das breslauische w. ... beydrucken muß
Datierung: 1777
Fundstelle: Bergius,NPolKamMag. III 268
- Belegtext:
wenn fremde meister in messen und jahrmaerkten ihre kammmacher-waare einbringen, so muessen selbige vorhero ... beschauet ... werden
Datierung: 1777
Fundstelle: Bergius,NPolKamMag. III 268
- Belegtext:
nach der Berliner taxordnung von 1764. sind die preise der kammmacher-waaren folgendermaßen bestimmet
Datierung: 1777
Fundstelle: Bergius,NPolKamMag. III 269
- Datierung: 1785
Region/Autor/Textsorte:
Berlin
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 185
- Datierung: 1785
Region/Autor/Textsorte:
Dresden
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 186
Wort danach: Kamm(m)acherwerkstatt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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