Wort davor: Kammerzunft
Kammerzuschuß
Erklärung:
an eine Kammer (IV 2) abzuführender Anteil von Steuereinnahmen.
- Belegtext:
unsre rent-cammer [hat] ... die haelfte einer vollen contingentssteuer auszuschreiben und so wohl den ertrag, als den nach demselben zu berechnenden cammerzuschuß in die landwehrkasse einzuzahlen
Datierung: 1813
Fundstelle: VerordnAnhDessau II 252
Wort danach: Kammerzustand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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