Wort davor: Kammerzielerrückstand

Kammerzins

Kammerzins (I)
Erklärung: Mietzins.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (II 2 a).

Kammerzins (II)
Erklärung: Abgabe an eine königliche oder landesherrliche Kammer.
Kammerzins (III)
Erklärung: an eine Stadt zu entrichtende Abgabe.

Wort danach: Kammerzinsrechnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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