Wort davor: Kammerzielerrückstand
Kammerzins
Kammerzins (I)
Erklärung:
Mietzins.
Wortbildungshinweis: zu
Kammer (II 2 a).
Kammerzins (II)
Erklärung:
Abgabe an eine königliche oder landesherrliche Kammer.
- Belegtext:
mag eyn iczlicher kawfman vssem lande Prewssen sin gewant czu Bresslaw lossen legin ..., vnschedlich des koniges camerzinse
Datierung: 1404
Fundstelle: LiegnitzUB. 267
- Datierung: um 1516
Fundstelle: UrkJudRegensb. 305
- Belegtext:
die keyserlichen landtsteuren und gemeine landscontribution würden muettwillig verseßen, die cammerzinsen ... gleichfals und gerieten wegen des ungehorsambs in mercklichen abgang
Datierung: 1607
Fundstelle: ActaBrandenb. II 562
- Belegtext:
ein schuldbrif, es wäre wegen cammer-zinß oder andern schulden
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. L. VII 318
- Belegtext:
wie auch des jenigen kammerzinsz, so die pragerische juden ... gereicht ..., gäntzlich eximiret
Datierung: 1627
Fundstelle: CJMunBohem. 552
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Belegtext:
die jährlich fallende cammerzünßen, fundationsgeldt und deputaten ... fleißig zu entrichten
Datierung: 1696
Fundstelle: KrummauClarissUB. 374
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
Kammerzins (III)
Erklärung:
an eine Stadt zu entrichtende Abgabe.
- Belegtext:
daz dieselben, die newes schuchwerck wuerchent, ze chamer zins alle jar geben sullen drey stund in dem jar je 12 d
Datierung: 1376
Fundstelle: RegensbUB. II 440
- Belegtext:
das ein jtzlicher auslendischer kauffmann ... von 180 floren einen floren zu zcolle gebenn, und doruber sunderlich vom tuche, sechs heller, das sie heissen: cammerzcinse
Datierung: 1526
Fundstelle: Neumann,MagdebW. 208
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- Belegtext:
einen sundern cammerzcins gebenn
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: MittErfurt 35 (1914) 89
Wort danach: Kammerzinsrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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