Wort davor: Kammerzeremonie
Kammerzettel
- Belegtext:
kammerzettel, d.i. solche forderungen an die kammer oder kameral-verwaltungen, die nicht aus einem darlehens-, sondern hauptsaechlich aus einem miethvertrag entstanden sind
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex II 428
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Wort danach: Kammerziel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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