Kammerzahlmeister
Erklärung:
zu Kammerzahlamt oder Kammer (IV 2).
vgl.
Kameralzahlmeister,
Kammerbediente,
Kammerhauptkassierer.
Wort danach: Kammerzahlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten