Wort davor: Kammerwaldung
Kammerwandel
Kammerwandel (I)
Kammerwandel (II)
Erklärung:
der Strafhoheit des Rentmeisters entzogene (leichtere) Vergehen höhergestellter Personen, die mit einem Straf(ermäßigungs)antrag vom Rentmeister an die Hofkammer weiterzuleiten und von dieser zu bestrafen waren.
Wort danach: Kammerwart
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