Wort davor: Kammerwaldung

Kammerwandel

Kammerwandel (I)

Kammerwandel (II)
Erklärung: der Strafhoheit des Rentmeisters entzogene (leichtere) Vergehen höhergestellter Personen, die mit einem Straf(ermäßigungs)antrag vom Rentmeister an die Hofkammer weiterzuleiten und von dieser zu bestrafen waren.

Wort danach: Kammerwart

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