Wort davor: Kammerwagenknecht

Kammerwährung
Erklärung: für den Zahlungsverkehr mit einer Kammer (IV 2) und Kammergericht (I 2) bestimmt.
vgl. Kameralwährung, Kammergerichtswährung, Kammergulden, Kammermünze, Kammertax(e).

Wort danach: Kammerwald

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