Wort davor: Kammervogt

Kammervogtei
Erklärung: "Amt zur Verwaltung von Kammergütern in einem Landesbezirk; auch dieser Verwaltungsbezirk selbst" DWB. V 131 urk.?
vgl. Kammerbedienung.

Wort danach: Kammervorspannpaß

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