Kammervogtei
Erklärung:
"Amt zur Verwaltung von Kammergütern in einem Landesbezirk; auch dieser Verwaltungsbezirk selbst" DWB. V 131 urk.?
vgl.
Kammerbedienung.
Wort danach: Kammervorspannpaß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten