Wort davor: Kammerverordnete

Kammerverordnung
vgl. Kameralverordnung, Kammerveranstaltung, Kammerverfügung.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (V).

Wort danach: Kammerverpachtung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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