Wort davor: Kammerunterwürfigkeit
Kammerurteil
Erklärung:
Urteil des Reichskammergerichts.
vgl.
Kameralentscheidung,
Kameralurteil,
Kammerabschied,
Kammerbescheid,
Kammererkenntnis,
Kammergerichterkenntnis,
Kammersentenz,
Kammerverfügung.
Wortbildungshinweis: zu
Kammer (XI 1 a).
- Belegtext:
diese publicirung der cammerurthel ist an keine gewisse zeit gebunden. vorzeiten zwar wurde selbige / weiln ... der herren assessoren an der anzahl/ mehr gewesen / zum oefftern
gehalten / heut zu tag aber werden alle vier oder sechs wochen / nach ermessen und gutduencken des herrn cammer-richters urthel publicirt / in solcher menge / daß deren zum oefftern in die 200. die
meisten aber nur inter locut- und wenig definitiv-urthel seyn
Datierung: 1711
Fundstelle: UnterrichtProzeß 65
- Datierung: 1769
Fundstelle: Cramer,Neb. 92 S. 42
Wort danach: Kammervater
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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