Wort davor: Kammertum

Kammertürhüter
Erklärung: niederer Bedienter.
vgl. Kammerbediente.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (III 2).

Wort danach: Kammertürke

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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