Wort davor: Kammerstipendium

Kammerstube
vgl. Kammerbedienung.

Kammerstube (I)

Kammerstube (II)
Erklärung: städtische Behörde.

Wort danach: Kammersukzessionsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten