Wort davor: Kammerstelle
Kammersteuer
Erklärung:
Abgabe.
vgl.
Kameralsteuer,
Kammereinkünfte.
- Belegtext:
jährlich ausfallende cammer-steuren
Datierung: 1680
Fundstelle: Schulze,Hausg. III 155
- Belegtext:
was jeden orths zur cammer-steur gereichet wird
Datierung: 1761
Fundstelle: NeuburgKollBl. 65 (1901) 129
- Belegtext:
er, kaeuffer, [muß] zum kaufschilling ... alljaehrlich aus jedem morgen [Land] 12. kr. kammer-steuer ... geben
Datierung: 1784
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. IV 595
- Belegtext:
in den graffschaften Goerz und Gradiska werden ... noch ... einige abgaben aufgehoben ... die kammersteuer
Datierung: 1789
Fundstelle: HdbchÖstGes. XVII 249
Wort danach: Kammersteuereinnehmer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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