Wort davor: Kammerstadt
Kammerstelle
Kammerstelle (I)
Erklärung:
allgemein Amt.
- Belegtext:
[diejenigen, die auf ausländischen universitäten studieren, was verboten ist, ] sind bestaendig unfaehig und untuechtig, irgend eine justiz-, kammer- oder andere geistliche
und weltliche civilstelle zu bekleiden
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 397
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kammerstelle (II)
- Belegtext:
von andern finanz- oder kammerstellen, recepturen, oder staatskassen, kann keine art von schuldverschreibung ausgestellt werden, bei strafe der nichtigkeit
Datierung: 1808
Fundstelle: SammlBadStBl. III 34
Kammerstelle (III)
Wort danach: Kammersteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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