Wort davor: kammerstaatszugetan

Kammerstab

Kammerstab (I)
Erklärung: Stab eines Kämmerers (I).

Kammerstab (II)
Erklärung: übertragen für Kämmerer und dessen Untergebene.

Wort danach: Kammerstadt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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