Wort davor: Kammersportel
Kammersportel(n)kasse
Erklärung:
Stelle zur Entgegennahme von Sportelzahlungen.
vgl.
Kammerkasse.
Wortbildungshinweis: zu
Kammer (V 2).
- Belegtext:
die erwehnte ueberschuß-gelder [sollen] an den rendanten der cammer-sportul-casse ... abgeliefert ... werden
Datierung: 1767
Fundstelle: NCCPruss. IV 898
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die expeditions-gebuehren, fliessen nach wie vor zur cammer-sportul-casse
Datierung: 1782
Fundstelle: HistBeitrPreuß. II 584
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die uebrigen 12 gr. [werden] ... bey ablieferung der herrschaftlichen gelder am schlusse jedes quartals mit einer designation an die kammersporteln-casse ein[ge]sendet
Datierung: 1803
Region/Autor/Textsorte:
Oldenburg
Fundstelle: v.Berg,PolR. V 67
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- in Google Books
Wort danach: Kammersportelordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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