Wort davor: Kammerschuh

Kammerschuld(en)

Kammerschuld(en) (I)
Erklärung: Verbindlichkeit einer Kammer ( IV 2 und V 2?).

Kammerschuld(en) (II)
Erklärung: Verbindlichkeit gegenüber einer Kammer (IV 2).

Wort danach: Kammerschuldenanliegenheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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