Wort davor: Kammerschreiberpflicht
Kammerschreiberrechnung
- Belegtext:
"erst aus dem letzten Regierungsjahre L.[andgraf] Ludwigs I. liegt ... die erste erhaltene sogenannte kammerschreiberrechnung vor, die Einnahmen und Ausgaben umfaßt"
Datierung: 1458
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. I 46
[weitere Angaben: vgl. ebd. Register]
Wort danach: Kammerschreibmaterialienverwaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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