Wort davor: Kammerschreiben

Kammerschreiber, Kämmerschreiber
vgl. Kammerbediente, Kämmererschreiber, Kammerkopist, Kammerschreibereiskribent, Kammersekretär.

Kammerschreiber (I)
Erklärung: Bediensteter an einem fürstlichen Hof für Kanzleiarbeit, Rechnungswesen oder bei der Verwaltung von Kammergut dem 1Kammermeister (I) beigegeben; beim holsteinischen Geheimen Rat.
vgl. Kammerkopist, Kammersekretär.

Kammerschreiber (I 1)
Erklärung: Bediensteter an einem fürstlichen Hof für Kanzleiarbeit, Rechnungswesen (vgl. Kammerkopist, Kammersekretär) oder bei der Verwaltung von Kammergut dem 1Kammermeister (I) beigegeben.
Kammerschreiber (I 2)
Erklärung: beim holsteinischen Geheimen Rat.
Kammerschreiber (II)
Wortbildungshinweis: zu Kammer (VII 2).
Kammerschreiber (III)
vgl. Kammergerichtsingrossist, Kammergerichtskopist.
Wortbildungshinweis: zu Kammergericht (I).

Kammerschreiber (IV)
Erklärung: als Familienname.

Wort danach: Kammerschreiberamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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