Wort davor: 2Kämmersche

Kammerschein

Kammerschein (I)
Erklärung: durch eine Kammer ausgestellte Ouittung.

Kammerschein (II)
Erklärung: Schuldschein.

Wort danach: Kammerschlendrian

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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