Wort davor: 2Kämmersche
Kammerschein
Kammerschein (I)
Erklärung:
durch eine Kammer ausgestellte Ouittung.
Kammerschein (II)
Erklärung:
Schuldschein.
- Belegtext:
daß ... die inhaber von denenjenigen cammer-scheinen, die zeithero mit 3 von hundert verzinset worden, wegen derer zinsen ... sich, vor verwechselung ihrer cammer-scheine gegen
credit-cassen-scheine, bey der rent-cammer zu melden haben, allwo ihnen signirte quittungen ueber den zins-betrag ernannten quartals ausgehaendiget ... werden sollen
Datierung: 1765
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 1333
- Belegtext:
das edictalverfahren wegen ... der auf briefsinhaber lautenden alten kammer- und accisscheine
Datierung: 1777
Fundstelle: CSax. I 1061
Wort danach: Kammerschlendrian
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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