Wort davor: Kammerrevisor

Kammerrichter
Erklärung: an einem Kammergericht; insb. oberster Richter des Reichskammergerichts ( Kammergericht I 2), vom Kaiser ernannt.
vgl. Kammerbediente, Kammergerichtsverwandte, Kammerpräsident.

Wort danach: Kammerrichteramt

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