Wort davor: Kammerrevisionsetat

Kammerrevisor
Erklärung: (niederer) Kammerbediensteter.
vgl. Kammerbediente.

Wort danach: Kammerrichter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten