Wort davor: Kammerressort
Kammerrest
Erklärung:
finanzielle Außenstände beziehungsweise Forderungen einer Kammer (V 2).
vgl.
Kammerzielerrest.
- Belegtext:
es haben unsere preußische oberräthe vor D.G., assessoren des samblendischen consistorii, unterthenigste intercession eingewandt, das ihme ein cammerrest von 740 marcken, so uf
einem hause im kneiphof stehen soll, zu einer begnadigung muchte zugewendet werden
Datierung: 1607
Fundstelle: ActaBrandenb. III 45
- Belegtext:
viele tausend rthl. unrichtige kammerreste, welche in denen sogenannten tenetur-schulden auf verabscheidung bestehen
Datierung: 1710
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 100
Wort danach: Kammerrestant
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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