Wort davor: Kammerrepräsentant

Kammerreskript
Erklärung: Verordnung oder Befehl einer Kammer ( IV 2 oder V 2).
vgl. Kammerverfügung.

Wort danach: Kammerresolution

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten