Wort davor: Kammerreite

Kammerreiter
Erklärung: berittener Bote.
vgl. Kammerbediente.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (IV 2).

Wort danach: Kammerreitmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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