Wort davor: Kammerreferendar

Kammerregal
Erklärung: (Hoheits-) Recht auf Einkünfte aus der Nutzung von landesherrlichem oder städtischem Eigentum.

Wort danach: Kammerregister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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