Wort davor: Kammerreder
Kammerreferat
Erklärung:
ausführliche Berichterstattung in einer fürstlichen Kammer.
- Belegtext:
cammer referata gehen langsam her; geschiehet es, daß wann dergleichen sachen fuergebracht werden, jahr und tag hinlauffen, ehe es einmahl zu einem referat gebracht wird
Datierung: 1686
Fundstelle: v.Schröder,Kammer 612 in Verbindung mit 18
Wort danach: Kammerreferendar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten