Wort davor: Kammerrechnungsausgabe
Kammerrechnungsführer
vgl.
Kammerbediente.
- Belegtext:
kammerrechnungsfuehrer, ... derjenige kammerbeamte, welcher die bei der kammer noethigen rechnungen, die buecher ueber einnahme und ausgabe fuehret ... auch, ein von der landeskammer abhaengiger rechnungsfuehrer
Datierung: 1808
Fundstelle: Campe II 877
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Wort danach: Kammerrechnungskontrolle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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