Wort davor: Kammerprinzip

Kammerprobatur
Erklärung: Rechnungsprüfstelle.
vgl. Kammerbedienung.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (IV 2).

Wort danach: Kammerprokurator

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten