Wort davor: Kammerperson
Kammerpersonal
Erklärung:
Bedienstete an einer Kammer ( IV 2 oder V 2).
vgl.
Kameralamtspersonal,
Kammerbediente,
Kammerperson (II).
- Belegtext:
wenn diese anordnungen [wegen der administrazion der adelichen verschuldeten gueter] haetten fortgesetzt werden muessen, so waere mit der zeit eine verdoppelung des kammerpersonals ... noethig geworden
Datierung: 1808
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 21
- Belegtext:
daß diese remuneration [für die kammer secretairs und canzellisten] eines theils schwerlich zugestanden; andern theils dadurch bey dem übrigen kammer personal
eine nachtheilige jalousie veranlaßt werden möchte
Datierung: 1810
Fundstelle: ZSchles. 2 (1858) 164
Wort danach: Kammerpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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