Wort davor: Kammerpension

Kammerperson

Kammerperson (I)
Erklärung: Bediensteter an einem fürstlichen Hof.

Kammerperson (II)
Wortbildungshinweis: zu Kammer (IV 2).

Wort danach: Kammerpersonal

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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