Wort davor: Kammerpartei

Kammerpaß
Erklärung: schriftliche Erlaubnis einer Kammer ( IV 2 und V).

Kammerpaß (I)
Erklärung: allgemein.

Kammerpaß (II)
Erklärung: in Sachsen Paß für Juden, der diesen Wohnberechtigung erteilt.

Wort danach: Kammerpassivum

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten