Wort davor: Kammeroffiziant
Kammeronus
Erklärung:
an eine fürstliche Kammer zu leistende Schuld.
- Belegtext:
bey welchen faellen nebst der cammer auch unser landschaftsrath ein- und andere remisse regulirt communiciren beede collegia zu dem end hieraus miteinander, damit sothane nachlaesse nach proportion
der darauf habenden cammer- und landschaftlichen onerum eingerichtet ... werden
Datierung: 1734
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Ansbach
Fundstelle: Elsaeßer,BeitrKanzlei. 197
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Wort danach: Kammerorder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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